Führerscheinklassen
Aus Heilbronn
Excellent! Eure Fahrschule
Mehrere Jahre – mehrere Standorte!
Du hast Fragen?

Klasse B || PKW
Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du in erster Linie Autos mit einem zG von max. 3,5 t fahren. Das steuern von Fahrzeugen mit Anhängern ist mit dem ganz normalen Pkw-Führerschein jedoch auch erlaubt. Allerdings darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Eine Ausnahme gilt, wenn der gesamte Lastzug nicht mehr als 3,5 t zG hat.
Klasse BE || Anhängerführerschein


Klasse A || Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Klasse A2 || Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.


Klasse A1 || Leichtkrafträder 125ccm
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Schlüsselzahl B196 || Führerscheinerweiterung 125ccm
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens:
- 4x 90min Theorieunterricht
- 5x 90min Praxisunterricht
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.


Klasse AM || Kleinkrafträder 50ccm
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h – Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ – Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h – Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ – andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW – bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h – Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ – andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW – Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW – Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
